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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 04.02.2009


Neue Zuschüsse für Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen
AVIVA-Redaktion

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erweitert die Beratungsförderung für Unternehmerinnen und freiberuflich tätige Frauen. Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) begrüsst ...




... die neuen Zuschussmöglichkeiten und führt das wachsende unternehmerische Engagement von Frauen auf die Stärkung der genderspezifischen Gründungsförderung zurück.

Mit seinen neuen Richtlinien schafft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen neuen Förderungsrahmen, der es speziell Unternehmerinnen und freiberuflich tätigen Frauen ermöglicht, für Beratungen zur Unternehmensführung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie Zuschüsse zu beantragen. Pro Beratung können maximal 1.500 Euro erstattet werden, wobei Unternehmensinhaberinnen und Freiberuflerinnen diese Förderung in unbegrenzter Anzahl in Anspruch nehmen können.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr am Markt besteht und die Kriterien der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen sowie die weiteren Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind, d.h. wenn sie a) weniger als 250 Personen beschäftigen, b) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben und c) sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden. Die Förderprogramme werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Beratungsförderung stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland
"Die bundesweite gründerinnenagentur begrüßt diesen Schritt sehr, da die Entwicklungen der letzten Jahre deutlich belegen, in welch hohem Maße die deutsche Wirtschaft von Fördermöglichkeiten wie diesen profitiert. So ist die Frauenquote bei den Existenzgründungen dank einer stärker fokussierten genderspezifischen Gründungsförderung in den letzten Jahren laut KfW-Gründungsmonitor 2008 auf 39,6 Prozent gestiegen. Auch der Mikrozensus zeigt eine stetige Kurve nach oben. Das Engagement der Politik und der in der Gründungsberatung und -förderung Tätigen hat zu einer deutlichen Verbesserung des Gründungsklimas in Deutschland geführt. Erfolge wie diese sollten jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass Deutschland, um den Anschluss an die Gründungsspitzenreiter zu finden, weitere Anstrengungen unternehmen und vor allem die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen durch Frauen noch stärker optimieren sollte. Die nun durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erweiterten Fördermöglichkeiten für Frauen, qualifizierte Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, dürften diesen positiven Trend weiter unterstützen", so Iris Kronenbitter, Projektleiterin der bundesweiten gründerinnenagentur (bga).

Die bundesweite gründerinnenagentur ist seit 2004 als einziges deutschlandweites Kompetenz- und Servicezentrum zur unternehmerischen Selbstständigkeit von Frauen über alle Branchen und Phasen der Existenzgründung hinweg tätig. Mit ihren in allen 16 Bundesländern aktiven Regionalrepräsentanzen bietet sie angehenden Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen Zugang zu qualifizierten Beratungen in der Region. Auf dem Online-Portal der bga können sich Gründerinnen und Unternehmerinnen darüber hinaus aus rund 1.500 aktuellen Profilen von Expertinnen und Experten sowie Beratungseinrichtungen der Gründungs- und Unternehmensberatung ihr individuelles Beratungsportfolio zusammenstellen.

Zuschüsse für Seminare kommen der Professionalisierung der Angebote für Unternehmerinnen und Gründerinnen zugute
Auch die VeranstalterInnen von Seminaren und Workshops, die sich mit ihren Angeboten an UnternehmerInnen mit kleinen und mittleren Betrieben sowie an ExistenzgründerInnen richten, profitieren von der erweiterten BAFA-Förderung, denn künftig kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hier auch Kostendeckungslücken bezuschussen, und zwar mit einem maximalen Zuschussbetrag in Höhe von 1.200 Euro pro Veranstaltung. Workshops für die Erstellung von Businessplänen können mit 300 Euro pro Teilnehmerin gefördert werden.

"Die Einbeziehung von VeranstaltungsanbieterInnen in die BAFA-Förderung wird sicherlich dazu beitragen, dass sich weitere Beratungsangebote für Gründerinnen und Unternehmerinnen am Markt etablieren. Mit solchen qualifizierten Informations- und Schulungsveranstaltungen wird der Grundstein für den langfristigen Erfolg von Existenzgründerinnen gelegt und davon profitiert die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die bundesweite gründerinnenagentur wird mit ihren eigenen Beratungs- und Netzwerkaktivitäten dazu beitragen, dass möglichst viele unternehmerisch tätige Frauen diese neuen Chancen nutzen", so bga-Projektleiterin Iris Kronenbitter.

Weitere Informationen finden Sie unter:
bga: www.gruenderinnenagentur.de

Zur Beratungsförderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de sowie telefonisch unter: 06196-908-570

Über die gründerinnenagentur (bga):
Die bga ist Ansprechpartnerin für Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Gründerinnen und Übernehmerinnen und bündelt unter www.gruenderinnenagentur.de Kontakte und Informationen zu Experten und Expertinnen, Studien, Beratungseinrichtungen und Netzwerken in ganz Deutschland. Die bga wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Quelle: bga/BAFA


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Beitrag vom 04.02.2009

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